Reglement der Prämien für sparsame Haushaltsgeräte vom Réidener Energiatelier a.s.b.l. Version März 2009
 (Eurolabel)
1.Bedingungen
| a) |
Diese Prämien werden an Haushalte in den mitmachenden Gemeinden ausbezahlt. Boulaide, Com. du Lac de la Haute-Sûre, Esch/Sauer, Heiderscheid, Neunhausen, Winseler. |
| b) |
Die Prämien können für 4 Gerätearten angefordert werden: 1) Waschmaschinen 2) Spülmaschinen 3) Kühlgeräte 4) Gefriergeräte (und Kühl- Gefrier-Kombinationen). |
| c) |
Pro Haushalt wird eine einmalige Prämie pro Geräteart ausbezahlt. Erklärungsbeispiel: Ein Haushalt kann eine Prämie für 1 Waschmaschine, eine für 1 Spülmaschine, eine für 1 Kühlschrank und dazu eine für 1 Gefriertruhe (oder für eine Kühl-Gefrier-Kombination) bekommen. Der Haushalt bekommt aber keine Prämie für eine neue Waschmaschine wenn er für die alte Waschmaschine schon eine Prämie bekommen hat. |
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d) |
Wasch- oder Spülmaschinen müssen die nach EU-Label festgelegte Energieeffizienzklasse A, oder A+ aufweisen. (Dies ist die erste der 3 angegebenen Klassifizierungen, die anderen behandeln Waschwirkung und Schleuder bzw. Trockenwirkung und sind für die Prämie irrelevant). A+ gibt es Anfang 2009 noch nicht bei Spülmaschinen. Kühl- oder Gefriergeräte müssen die nach EU-Label festgelegte Energieeffizienzklasse A+, oder A++ aufweisen. (Für die einfache A-Klasse wird keine Prämie mehr ausbezahlt, weil diese nicht mehr besonders sparsam ist.) |
| e) |
Zusätzliche Bedingung für Kühl-und Gefriergeräte: Das Altgerät muss fachgerecht entsorgt werden! Zum Erhalt der Prämie ist von der Gemeinde, dem Elektriker oder dem Entsorgungsunternehmen eine Bescheinigung notwendig, dass das alte Gerät zurückgenommen wurde und fachgerecht entsorgt wird. Philosophie: 1) Bei Neukauf eines Kühl- oder Gefriergerätes wird das alte Gerät jedoch oft für sekundäre Zwecke (z.B. Weinlagerung) weiterbenutzt. In diesem Fall wird global betrachtet mehr Energie verbraucht als vorher, und das ist nicht Sinn der Energiesparaktion. 2) Nicht verwendete Geräte sollen entsorgt werden anstatt ungenutzt rum zu stehen, da viele Geräte noch problematische Kühlmittel wie FCKW enthalten. Diese Bedingung gilt nicht beim Kauf des ersten Kühl- oder/und Gefriergerätes in einem neuen Haushalt. Dann: Bestätigung "Neuer Haushalt" von der Gemeinde. |
| f) |
Die Prämien werden nur für vollständig bezahlte Geräte ausbezahlt. |
| g) |
Die Bezahlung der Prämie geschieht durch Überweisung auf ein Konto. |
2) Vorgehensweise
Sie sind Bürger der mitmachenden Gemeinden und Sie haben eine Waschmaschine oder Spülmaschine der Energieklasse A, A+ gekauft oder/und ein Kühl- oder Gefriergerät der Energieklasse A+ oder A++ gekauft . Zum Erhalt der Prämie (wenn nicht bereits eine Prämie für die gleiche Geräteart bezahlt worden ist) gehen sie folgenderweise vor: Geben Sie das alte Gerät bei der Gemeinde, Sidec oder beim Elektriker ab und verlangen Sie eine Abgabebescheinigung für das Altgerät. Die Abgabebescheinigung ist notwendig zum Erhalt der Prämie bei Kühl-und Gefriergeräten (Bei der Anschaffung des ersten Kühl- und Gefriergeräts eines neuen Haushaltes ist ein entsprechende Bescheinigung der Gemeinde notwendig). Reichen Sie bitte folgende Dokumente in Ihrem Gemeindesekretariat ein oder schicken Sie die Dokumente direkt an das Energieatelier.
Erforderliche Dokumente:
| a) |
Abgabebescheinigung des Altgeräts bei Kühl- und Gefriergeräten (bzw. bei neuem Haushalt: entsprechende Bescheinigung von der Gemeinde) |
| b) |
Kopie der Rechnung des Neugeräts, auf der die genaue Typenbezeichnung des Neugeräts, das Kaufdatum, der Name und die Adresse des Käufers gut lesbar sind. Die Originalrechnung sollten Sie wegen der Garantie behalten. Ist der Namen oder die Adresse nicht deutlich lesbar oder fehlerhaft, legen Sie bitte ein Blatt mit den korrekten Angaben bei. Legen Sie |
| c) |
den Eurolabel-Aufkleber des Gerätes bei, der die Energieeffizienzklasse kennzeichnet (bzw. kleben ihn auf ein Blatt, falls er vorher festgeklebt war) (dies ist nicht zwingend notwendig bei bekannten Marken, erleichtert aber die richtige Zuordnung) , und |
| d) |
die Kopie der Quittung, dass die Rechnung bezahlt ist, falls dies nicht auf der Rechnung selbst vermerkt ist. |
| e) |
Legen Sie bitte ein Blatt (z.B. Formular "Demande fir eng Prim..") bei mit Ihrem Namen und Vornamen, Adresse und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen), den Namen und Vornamen des Kontoinhabers (falls er vom Namen auf der Rechnung abweicht) sowie die Kontonummer im IBAN-Format und den Namen der Bank, damit die Prämie dort überwiesen werden kann. |
3) Betrag der Prämie
Energieeffizienz -klasse |
Betrag |
Gerätearten |
| A |
38 € |
Waschmaschine und Spülmaschine |
| A+ |
50 € |
Waschmaschine, Kühl- und Gefriergerät (bzw. Kombi) |
| A++ |
60 € |
Kühl- und Gefriergerät (bzw. Kombi) * |
* Einstweilen sind diese Prämien noch kumulierbar zur Prime Cool (grossherz. Verordnung von 19. Dez, 2008, Mém. A vom 30.12.2008 S.3265), das kann sich aber in Kürze ändern. Im Kanton Redingen (inkl. Ell) keine Prämie von uns bzw. Gemeinde für A++ Kältegeräte.
Bei weiteren Fragen steht das Energieatelier Ihnen gerne zur Verfügung.
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Réidener Energiatelier a.s.b.l. 33, Grand-Rue L-8510 Redange / Attert |
Tel.: 26 62 08 01 Fax: 26 62 08 02 E-mail: |
Prime Cool.pdf Reglement.pdf règlement.pdf formulaire.pdf |